Was und wer ist verantwortlich für diese dramatische Zunahme von resistenten Bakterien? - Experten sind sich nach jahrelangen, gegenseitigen Schuldzuweisungen einig, dass der Einsatz von Antibiotika durch die Human- und Veterinärmedizin sowie mittelbar in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu voraussehbaren Rückständen in Abwässern, Gewässern und Boden führt. Auf diese Weise wird der Entwicklung multiresistenter Mikroorganismen Vorschub geleistet, einfach, weil diese einen Überlebensvorteil nutzen können. Aus diesem Grund ist es eigentlich keine „Geschmacksfrage“ mehr, ob man/frau wirksame Alternativen wie z. B. Phytotherapeutika – soweit nach Ermessen des Arztes möglich, zum Beispiel bei unkomplizierten Infektionen - anstatt Antibiotika einsetzt. Für bestimmte Phytotherapeutika bzw. deren wirksame Inhaltsstoffe wie ätherische Öle oder Senföle, konnte im Labor nachgewiesen werden, dass sie Bakterien, Hefen, Schimmelpilze und Viren inaktivieren. Da es für Verbraucher zunehmend schwierig wird, sich im „Dschungel der frei verkäuflichen pflanzlichen Mittel“ zurechtzufinden, sollen die folgenden Ausführungen dabei helfen, „Licht ins Dunkel“ zu bringen.
Bei pflanzlichen Arzneimitteln ist die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt
Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln ist eine echte Zulassung auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes, die beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) einzureichen und von diesen kostenpflichtig zu genehmigen ist. Die erforderlichen Unterlagen zur Sicherheit, Unbedenklichkeit und Qualität sind vergleichsweise sehr umfangreich und können schnell einmal mehrere tausend Seiten umfassen. Ihre Erstellung inkl. Genehmigung (=Zulassung) benötigt oft Jahre und verschlingt allein für die Formalien bis zu hohen 6-stelligen Summen.
Dazu ist jeweils die konkrete Wirksamkeit des Arzneimittels durch Belege regelrecht zu beweisen, d.h. derjenige, der die Zulassung beantragt, muss unter hohen international normierten Qualitätsstandards erarbeitete Studien, die immer auch klinische Prüfungen am Menschen beinhalten, einreichen. Hier gab es zwar in der Vergangenheit für die Phytotherapeutika der sog. „traditionellen Anwendung“ Erleichterungen, generell ist allerdings das Anforderungsniveau so wie oben dargestellt.
Bei Arzneimitteln wird - auch durch fortlaufende Studien – anhand ihrer konkreten therapeutischen Anwendung tatsächlich bewiesen, dass die Mittel wirken. Dies geschieht entweder durch Anwendungsbeobachtungen oder durch separate, aufwändige klinische Studien. Es ist sicher auch nachvollziehbar, dass der dargestellte Dreiklang aus Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bei Arzneimitteln seinen Preis hat. In diesem Sinne ist es erfreulich, dass bestimmte pflanzliche Arzneimittel nun nach und nach in die Konsensus-Papiere und Therapie-Leitlinien verschiedener Ärztegesellschaften – gewissermaßen den vereinbarten Stand der medizinischen Kunst reflektierend – aufgenommen werden 1).
Generell gilt: Pflanzliche Mittel besser in der Apotheke kaufen!
Demgegenüber steht die große Gruppe pflanzlicher Zubereitungen, die nicht als „pflanzliches Arzneimittel“ deklariert sind. Diese benötigen kein aufwändiges Zulassungsverfahren und unterliegen – je nach Produktkategorie - lediglich einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der Produkte im Handel übernimmt die Lebensmittelüberwachung der Länder. Diese pflanzlichen Mittel können, wenn sie in der Apotheke erworben werden, aber durchaus ihre therapeutische Berechtigung haben. Denn bei den apothekenpflichtigen pflanzlichen Zubereitungen handelt es sich in der Regel immer um qualitativ hochwertige Phytotherapeutika, die den in Europa bzw. in Deutschland geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen, z. B. den Vorgaben hinsichtlich Produktzusammensetzung und -kennzeichnung sowie Verbraucherinformation und Werbung. Aber Vorsicht, seit einigen Jahren drängen sich auch verstärkt pflanzliche Präparate in den Regalen von Discountern und Drogeriemärkten. Hier sei der interessierte Verbraucher und mögliche Patient darauf hingewiesen, dass freiverkäufliche Präparate mit pflanzlichen Bestandteilen aus dem Supermarkt oder der Drogerie nicht der Apothekenpflicht unterliegen und daher immer von Phytotherapeutika aus der Apotheke abzugrenzen sind. Wesentliche Unterschiede zu apothekenpflichtigen Mitteln sind vor allem hinsichtlich der Zusammensetzung und Dosierung zu finden, die einen entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit haben kann. In den vergangenen Jahren machten zum Beispiel immer wieder Johanniskrautpräparate aus Drogerie- und Supermärkten auf sich aufmerksam, die aufgrund der Zusammensetzung schlecht bewertet wurden oder viel geringer konzentriert waren als Präparate aus der Apotheke.2) Teilweise unterscheiden sich einige Supermarktpräparate von den klinisch geprüften und apothekenpflichtigen Johanniskrautpräparaten nicht nur durch eine wesentlich niedrigere Dosierung, sondern im Einzelfall auch in der pharmazeutischen Qualität der eingesetzten Extrakte3).
Die Ausführungen machen deutlich: Der Gang in die Apotheke lohnt! Dort erhalten Sie nicht nur eine umfassende Beratung zu allen Gesundheitsfragen im persönlichen Gespräch, sondern Sie können vor allen Dingen auch darauf vertrauen, dass Sie hochwertige (Phyto)Therapeutika erwerben.
Literatur:
- https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/blasenentzuendung-schmerzmittel-statt-antibiotika-zystitis/ vom 15.02.18, zuletzt aufgerufen am 30.7.18
- https://ptaforum.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=11485, zuletzt aufgerufen am 30.7.18
- http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/johanniskraut-pflanzliches-mittel-hilft-gegen-depressionen-a-823206-2.html, zuletzt aufgerufen am 30.7.18